Neuerteilung §20 FeV

Vorraussetzungen
  • Aktueller Sehtest
  • Antragstellung frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist
  • Amtliches Ausweisdokument
  • Biometrisches Passfoto
  • Vorlage des ursprünglichen Strafbefehls oder des Gerichturteils
  • Nachweis über Teilnahme an MPU oder Rehabilitationsmaßnahme (falls vorhanden)
  • Ärztliche untersuchungsbescheinigung (falls vorhanden)

Neuerteilung

Wurde Ihnen der Führerschein und damit die Fahrerlaubnis entzogen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen wiedererteilt werden.

Die erforderlichen Maßnahmen sind sehr individuell und können eine medizinische-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung umfassen. Drei Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Neuerteilung Ihres Führerscheins nach Entzug stellen. Je länger der Führerscheinentzug zurückliegt desto wahrscheinlicher wird die Fahrerlaubnisbehörde auf eine erneute Fahrprüfung bestehen. In den meisten Fällen genügt jedoch 1 Fahrstunde, um auf die praktische Prüfung vorbereitetzu sein. Die genaue Stundenzahl bestimmen Sie ganz allein.

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